Das Pflegeangebot in unserem Haus
Kurzzeitpflege
Die Umstände, unter denen die Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld erbracht wird, sind sehr unterschiedlich. Oftmals sind sie für die Pflegenden mit Belastungen verbunden, die sie an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Kräfte bringen. Kann die häusliche Pflege daher zeitweise oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, so ist es möglich Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen stellen dafür jährlich ein Budget in Höhe von 1.612 Euro zur Verfügung. Der sogenannte Pflegeaufwand wird durch unsere Verwaltung direkt mit den gesetzlichen Pflegekassen abgerechnet. Dem Pflegebedürftigen wird der anfallende Eigenanteil, der aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwand und evtl. Einzelzimmerzuschlag besteht, in Rechnung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die zu pflegende Person in Pflegegrad 2-5 eingestuft wurde. Besondere Bedeutung hat die Kurzzeitpflege z. B. auch im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung des Pflegebedürftigen.
Verhinderungspflege
Reicht das Budget der Kurzzeitpflege zur Überbrückung in häuslichen Notsituationen nicht aus oder es wird nach Krankenhausaufenthalten eine längere Genesungszeit benötigt, so können die Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro zusätzlich im Rahmen einer Kurzzeitpflege genutzt werden.
Vollstationäre Pflege
Eine vollstationäre Pflege wird insbesondere dann erforderlich, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Die Pflegekassen stellen hierfür Leistungen aus der Pflegeversicherung bereit. Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Pflegegrad. Die Pflegeleistung wird direkt von unserer Verwaltung mit den gesetzlichen Pflegekassen abgerechnet. Je nach Zimmerkategorie fällt ein sogenannter Eigenanteil an, der mit dem Bewohner oder zuständigen Kostenträger von der Verwaltung abgerechnet wird.